I. Die Beteiligten streiten noch über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur tarifgerechten Eingruppierung der Angestellten S als Teamleiterin für den Bereich "Elektro-Büro-Medien" bei der Widerantragstellerin und Arbeitgeberin nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzel- und Versandhandel in Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 30. Juli 2002.
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