I. Die Antragstellerin (Arbeitgeberin - Beteiligte zu 1.) begehrt vom Beteiligten zu 2., der Betriebsrat für den nunmehrigen Wahlbetrieb C 2 der Antragstellerin in der Niederlassung B ist, die Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung des Arbeitnehmers S W in die tarifliche Entgeltgruppe E 8 des Konzern-Entgelttarifvertrags (im folgenden: "Konzern ETV").
Im Unternehmen der Arbeitgeberin finden - unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit des Arbeitnehmers - die bei der DB AG geltenden Tarifverträge kraft einzelvertraglicher Einbeziehung Anwendung.
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