Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin nach dem Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Baden-Württemberg für die Monate Mai bis August 1999.
Die Klägerin war von 1995 bis zum 31. August 1999 in der Notrufzentrale der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Mitarbeiterin zu einem Stundenlohn von zuletzt 15,48 DM beschäftigt.
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