Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft ÖTV, die Beklagte, die ein Krankenhaus betreibt, ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg e.V.
Die am 17. März 1957 geborene Klägerin ist seit 1981 Pharmazieingenieurin. Sie ist als solche langjährig in der Apotheke des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt und dem Leiter der Apotheke unterstellt. Sie wird nach der VergGr. V c
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