BAG - Urteil vom 25.09.1996
4 AZR 189/95
Normen:
Anlage 1 a zum BAT-O/VKA (Tarifvertrag vom 5. August 1971 - "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen") VergGr. V b, IV b; BAT-O/VKA §§ 22, 23 ;
Fundstellen:
BB 1997, 792
Vorinstanzen:
ArbG Eberswalde, vom 09.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 402/93
LAG Brandenburg, vom 21.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 807/93

Eingruppierung: Pharmazieingenieurin in Krankenhausapotheke

BAG, Urteil vom 25.09.1996 - Aktenzeichen 4 AZR 189/95

DRsp Nr. 1997/3295

Eingruppierung: Pharmazieingenieurin in Krankenhausapotheke

»Eine mit der Herstellung von Rezepturen und Defekturen befaßte Pharmazieingenieurin in einer Krankenhausapotheke im Beitrittsgebiet ist weder nach den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung des BAT-O/VKA für den Verwaltungsdienst noch nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte nach dem "Tarifvertrag für Angestellte in technischen Berufen" vom 15. Juni 1972 in der Fassung vom 24. April 1991 eingruppiert, sondern nach denjenigen für "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen" des Tarifvertrages vom 5. August 1971.«

Normenkette:

Anlage 1 a zum BAT-O/VKA (Tarifvertrag vom 5. August 1971 - "Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen") VergGr. V b, IV b; BAT-O/VKA §§ 22, 23 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft ÖTV, die Beklagte, die ein Krankenhaus betreibt, ist Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbandes Brandenburg e.V.

Die am 17. März 1957 geborene Klägerin ist seit 1981 Pharmazieingenieurin. Sie ist als solche langjährig in der Apotheke des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt und dem Leiter der Apotheke unterstellt. Sie wird nach der VergGr. V c BAT-O vergütet.