LAG Mecklenburg-Vorpommern, vom 18.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 367/99
ArbG Schwerin, vom 16.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 747/97
Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage; Arbeitsvertragsrecht; Prozeßrecht - Einseitige teilweise Erledigterklärung durch den Kläger in der Berufungsinstanz; Eingruppierung: Vermessungsingenieur (Photogrammeter) nach Anlage 1 a zum BAT-O/BL
BAG, Urteil vom 20.02.2002 - Aktenzeichen 4 AZR 6/01
DRsp Nr. 2002/11399
Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage; Arbeitsvertragsrecht; Prozeßrecht - Einseitige teilweise Erledigterklärung durch den Kläger in der Berufungsinstanz; Eingruppierung: Vermessungsingenieur (Photogrammeter) nach Anlage 1 a zum BAT-O/BL
Orientierungssätze:Bei einseitiger Erledigterklärung durch den Kläger ist auch in der Berufungsinstanz zu prüfen, ob die Klage zulässig und begründet war, aber durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist. Der maßgebliche Zeitpunkt ist der des erledigenden Ereignisses.Bauen Vergütungsgruppen aufeinander auf und ist für den Vortrag des Heraushebungsmerkmals der Vergütungsgruppe, die der Kläger für einschlägig hält, ein wertender Vergleich erforderlich, daß und warum sich die Tätigkeit(en) des Klägers in ihrer Wertigkeit aus der Vergütungsgruppe heraushebt(en), nach der er vergütet wird, so ist ein Sachvortrag des Arbeitnehmers zu der Ausgangsvergütungsgruppe auch dann geboten, wenn ihre Voraussetzungen erst im Prozeß vom Arbeitgeber geleugnet werden und ihm für die Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierungsbewertung im Lichte der Rechtsprechung des Senats insoweit die Darlegungs- und Beweislast obläge.
Normenkette:
BAT-O §§ 22 23 24 ;
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