Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers. Der Kläger begehrt Vergütung nach VergGr. IV b BAT/BL nach sechsjähriger Bewährung in Fallgr. 1 a der VergGr. V b der Vergütungsgruppen des Allgemeinen Teils (Teil I) der Anlage 1 a zum BAT/BL.
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