BAG - Urteil vom 20.03.2002
4 AZR 83/01
Normen:
TVG § 1 (Tarifverträge: Medizinischer Dienst) ; Manteltarifvertrag für die Beschäftigten (Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter) der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) (MDK-T, vom 15. Oktober 1991) § 15 ; Tätigkeitsmerkmale Anlage 1 MDK-T VergGr. 14;
Fundstellen:
NZA 2004, 287
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 14.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 588/00
ArbG Hannover, vom 19.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 584/99

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung: Gebietsarzt im Medizinischen Dienst; Bedeutung der Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers; Feststellung des Tätigkeitszuschnitts bei der Eingruppierung nach der überwiegend ausgeübten Tätigkeit; Bedeutung von Beispielen; Tarifauslegung; Gebietsarzt mit besonderen Aufgaben

BAG, Urteil vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 4 AZR 83/01

DRsp Nr. 2002/13512

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung: Gebietsarzt im Medizinischen Dienst; Bedeutung der Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers; Feststellung des Tätigkeitszuschnitts bei der Eingruppierung nach der "überwiegend ausgeübten Tätigkeit"; Bedeutung von Beispielen; Tarifauslegung; Gebietsarzt "mit besonderen Aufgaben"

Orientierungssätze: "Besondere Aufgaben" eines Gebietsarztes im Sinne des Beispiels Nr. 3 der VergGr. 14 der Anlage 1 zum MDK-T sind Aufgaben, die zwar nicht spezifisch gebietsärztliche Aufgaben sind, aber das Fachwissen eines Gebietsarztes voraussetzen.

Normenkette:

TVG § 1 (Tarifverträge: Medizinischer Dienst) ; Manteltarifvertrag für die Beschäftigten (Angestellte und Arbeiterinnen/Arbeiter) der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) (MDK-T, vom 15. Oktober 1991) § 15 ; Tätigkeitsmerkmale Anlage 1 MDK-T VergGr. 14;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die tarifgerechte Vergütung des Klägers.