BAG - Urteil vom 24.01.2007
4 AZR 28/06
Normen:
Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - (BMT-G-O); Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) Vorbemerkung Nr. 2 zum Lohngruppenverzeichnis, Lohngr. 4 Fallgr. 1 ; Einigungsvertrag Art. 37 ; BGB § 242 ; ZPO § 139 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA 2007, 1128
NZA-RR 2007, 495
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 09.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 757/04
ArbG Leipzig, vom 17.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 481/04

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines als Kraftfahrer beschäftigten ausgebildeten Kraftfahrzeugschlossers; verwandter Beruf; Gleichstellung einer DDR-Ausbildung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Rückgruppierung; Verletzung der Hinweispflicht (§ 139 Abs. 2 ZPO)

BAG, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 28/06

DRsp Nr. 2007/13147

Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung eines als Kraftfahrer beschäftigten ausgebildeten Kraftfahrzeugschlossers; verwandter Beruf; Gleichstellung einer DDR-Ausbildung; Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) bei der Rückgruppierung; Verletzung der Hinweispflicht (§ 139 Abs. 2 ZPO)

»Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - (BMT-G-O); Tarifvertrag zu § 20 Abs. 1 BMT-G-O (Lohngruppenverzeichnis) Vorbemerkung Nr. 2 zum Lohngruppenverzeichnis, Lohngr. 4 Fallgr. 1; Einigungsvertrag Art. 37; BGB § 242; ZPO § 139 Abs. 2«

Orientierungssätze: 1. Auf Grund der Vorbemerkung Nr. 2 zum Lohngruppenverzeichnis des BMT-G-O ist bei einer Eingruppierung nach Lohngr. 4 Fallgr. 1 BMT-G-O eine Ausbildung in einem Facharbeiterberuf-Ost mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren wie eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf von mindestens zweieinhalb Jahren im tariflichen Sinne zu behandeln, wenn die Ausbildungsdauer für den entsprechenden Ausbildungsberuf-West zweieinhalb Jahre beträgt. 2. Die Beschäftigung in einem "verwandten Beruf" iSd. Lohngr. 4 Fallgr. 1 BMT-G-O setzt voraus, dass die Berufsbilder des ausgeübten Berufs und des Ausbildungsberufs in den wesentlichen, prägenden Einzelheiten übereinstimmen und dass sich die Inhalte der Ausbildung und Prüfung zu einem großen Teil überschneiden.