Dienstvertragsordnung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (DVO) § 12 § 2 Abs. 1 ; BAT 1975 § 22 ; Anl. 1 a Teil II Abschn. G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) VergGr. IV b Fallgr. 3 u. Fallgr. 4, VergGr. IV a Fallgr. 4 zum BAT/BL; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BAGE 97, 251
BB 2001, 1640
NZA-RR 2002, 331
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 26.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 687/98
LAG Niedersachsen, vom 18.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 922/99
Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens in landeskirchlicher Trägerschaft; Begriff vergebene Plätze im Sinne der Protokollnotiz Nr. 2 zu VergGr. IV b Fallgr. 3, Fallgr. 4, VergGr. IV a Fallgr. 4 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; bewusste Tariflücke; unbewusste Tariflücke
BAG, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 4 AZR 232/00
DRsp Nr. 2002/12303
Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens in landeskirchlicher Trägerschaft; Begriff "vergebene Plätze" im Sinne der Protokollnotiz Nr. 2 zu VergGr. IV b Fallgr. 3, Fallgr. 4, VergGr. IV a Fallgr. 4 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; bewusste Tariflücke; unbewusste Tariflücke
»1. Die Eingruppierung der Leiter/Leiterinnen integrativer Kindergärten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte als Leiter/Leiterinnen von Kindertagesstätten der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anl. 1 a zum BAT.2. Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1GG, dass spezielle Tätigkeitsmerkmale für Leiter/Leiterinnen in integrativen Kindergärten in den Tarifregelungen nicht geschaffen worden sind.«Orientierungssätze:1. Die Eingruppierung der Leiter/Leiterinnen integrativer Kindergärten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte als Leiter/Leiterinnen von Kindertagesstätten der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anl. 1 a zum BAT.2. Die gesamte Tätigkeit eines Angestellten kann einen einzigen Arbeitsvorgang im Tarifsinne bilden. Das kommt insbesondere bei Leitungstätigkeiten vor.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.