BAG - Urteil vom 24.09.1997
4 AZR 452/96
Normen:
AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) Anlage 2 VergGr. 3 Fallgr. 2 a, VergGr. 2 Fallgr. 10 a, 10 b, VergGr. 1 b Fallgr. 9 d, 20; AVR Caritasverband § 12;
Fundstellen:
AP Nr. 10 zu § 12 AVR Caritasverband
BB 1998, 596
NZA-RR 1998, 429
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Ludwigshafen-Kammern Landau - Urteil vom 07. November 1995 - 5 Ca 60/95 L -,
II. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01. April 1996 - 9 (11) Sa 1358/95 -,

Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

BAG, Urteil vom 24.09.1997 - Aktenzeichen 4 AZR 452/96

DRsp Nr. 1998/1943

Eingruppierung: Leiter eines Altenzentrums nach AVR Caritasverband

»1. Die Leitung eines Altenzentrums ist als ein großer Arbeitsvorgang anzusehen. 2. Eine Einrichtung der stationären Altenhilfe im Sinne der AVR Caritasverband ist dann gegeben, wenn alte Menschen aufgenommen und eingegliedert werden und erforderlichenfalls rund um die Uhr versorgt werden, also ihnen Unterkunft und, Verpflegung gewährt wird, Pflege in gesunden und kranken Tagen erbracht wird und sie umfassend betreut werden. Hierzu gehören Altenwohnungen nicht, auch wenn sie für den Notfall mit der Einrichtung verbunden sind.«

Normenkette:

AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes) Anlage 2 VergGr. 3 Fallgr. 2 a, VergGr. 2 Fallgr. 10 a, 10 b, VergGr. 1 b Fallgr. 9 d, 20; AVR Caritasverband § 12;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers, insbesondere darüber, ob der Kläger Anspruch auf Vergütung nach VergGr. 1 b der Anlage 2 zu den AVR Caritasverband hat.

Der am 21. August 1939 geborene Kläger ist seit dem 1. Oktober 1975 als Heimleiter des Katholischen Altenzentrums in L tätig. Nach § 2 des Dienstvertrages vom 22. September 1980 finden die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes in der jeweils geltenden Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.