Der Kläger, der der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) als Mitglied angehört, steht seit 15. Dezember 1951 in den Diensten der Beklagten. Von 1966 bis 1978 leitete er die Lohnrechnungsstelle des damaligen W amtes M. Nach dessen Auflösung ist er seit 1. Februar 1978 als Leiter der Lohnrechnungsstelle der W direktion West in M tätig. Er erhält Vergütung nach VergGr. IV b
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