BAG - Urteil vom 14.02.2002
8 AZR 313/01
Normen:
BAT §§ 22 23 (Lehrer) ; BAT-O § 11 S. 2 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen, Arbeitgeber-Richtlinien); Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (vom 22. Juni 1995, Lehrer-Richtlinien-O der TdL); BBesG §§ 13 19 42 ; BGB § 315 ;
Fundstellen:
NZA 2002, 1056
Vorinstanzen:
LAG Chemnitz, vom 12.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 720/99
ArbG Leipzig, vom 26.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 1227/99

Eingruppierung Lehrer; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage - Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin wegen Änderung der Schülerzahlen; Einstellung einer Amtszulage

BAG, Urteil vom 14.02.2002 - Aktenzeichen 8 AZR 313/01

DRsp Nr. 2002/11430

Eingruppierung Lehrer; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage - Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin wegen Änderung der Schülerzahlen; Einstellung einer Amtszulage

Orientierungssätze: Hat ein Land gem. Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, einer stellvertretenden Schulleiterin eine Amszulage zu gewähren und diese später mit der Begründung eingestellt, die Zulage setze eine bestimmte Schülerzahl voraus, liegt hierin kein wirksamer Widerruf. Mit der Einstellung der Zahlung einer seiner Meinung nach nicht geschuldeten Leistung hat das Land nicht erneut von seinem Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB Gebrauch gemacht.

Normenkette:

BAT §§ 22 23 (Lehrer) ; BAT-O § 11 S. 2 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer (vom 22. Juni 1995 in der Fassung der am 20. März 1996 beschlossenen Änderungen, Arbeitgeber-Richtlinien); Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) (vom 22. Juni 1995, Lehrer-Richtlinien-O der TdL); BBesG §§ 13 19 42 ; BGB § 315 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die Vergütungsgruppe III BAT-O sowie die Zahlung einer Amtszulage.