BAT §§ 22 23 (Lehrer) ; BAT-O §§ 11 22 Abs. 3 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; BGB §§ 133 157 242 ;
Fundstellen:
NZA 2004, 679
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 26.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 696/01
ArbG Magdeburg, vom 14.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1297/01
Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in Sachsen-Anhalt, korrigierende Rückgruppierung
BAG, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 8 AZR 376/02
DRsp Nr. 2003/12622
Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in Sachsen-Anhalt, korrigierende Rückgruppierung
Orientierungssätze:Die Differenzierung zwischen Lehrkräften, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen ("Erfüller") und solchen Lehrkräften, die die Voraussetzungen nicht erfüllen ("Nichterfüller") ist sachlich gerechtfertigt und daher zulässig.
Normenkette:
BAT §§ 22 23 (Lehrer) ; BAT-O §§ 11 22 Abs. 3 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; BGB §§ 133 157 242 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Eingruppierung des Klägers.
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