BAT-O §§ 22 23 11 S. 2 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Besoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (vom 27. Juni 1991 in der Fassung des Gesetzes zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung der Lehrerinnen und Lehrer im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt - Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetz LSA - vom27. Juli 1995); Einigungsvertrag Art. 37 ; Verordnung des Ministerrats der DDR über die Ausbildung für Lehrämter (vom 18./26. September 1990, GBl. DDR I S. 1584) §§ 2 8 10 ;
Vorinstanzen:
LAG Sachsen-Anhalt, vom 13.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 5/01
ArbG Magdeburg, vom 15.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1252/00
Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule in Sachsen-Anhalt nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbene Lehrbefähigung
BAG, Urteil vom 21.08.2003 - Aktenzeichen 8 AZR 363/02
DRsp Nr. 2004/1249
Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Diplommedizinpädagogin an einer beruflichen Schule in Sachsen-Anhalt nach dem Recht der ehemaligen DDR erworbene Lehrbefähigung
Orientierungssätze:Hat eine Diplommedizinpädagogin ihre vor dem 3. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR begonnene Hochschulausbildung nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen und die Lehrbefähigung erworben, erfüllt sie nicht die in der Fußnote 7 zu den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 des Besoldungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt aufgestellte Voraussetzung "einer nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durch ein Hochschulstudium erworbenen Lehrbefähigung". Diese setzt eine in der ehemaligen DDR spätestens am 2. Oktober 1990 abgeschlossene Hochschulausbildung und spätestens zu diesem Zeitpunkt erworbene Lehrbefähigung voraus.
Normenkette:
BAT-O §§ 22 23 11 S. 2 ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3 ; Besoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (vom 27. Juni 1991 in der Fassung des Gesetzes zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung der Lehrerinnen und Lehrer im Dienst des Landes Sachsen-Anhalt - Lehrerinnen- und Lehrergleichstellungsgesetz LSA - vom27. Juli 1995); Einigungsvertrag Art. 37 ; Verordnung des Ministerrats der DDR über die Ausbildung für Lehrämter (vom 18./26. September 1990, GBl. DDR I S. 1584) §§ 2 8 10 ;
Tatbestand:
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