ArbG Düsseldorf, vom 16.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3806/95
Eingruppierung: Kriminaltechnischer Angestellter
LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.1995 - Aktenzeichen 3 Sa 1278/95
DRsp Nr. 2002/8638
Eingruppierung: Kriminaltechnischer Angestellter
Zur Eingruppierung eines kriminaltechnischen Angestellten als Sachverständiger für das Fachgebiet "Untersuchungen nach Bränden mit elektrischer Ursache und elektrischen Unfällen" in der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 8 der Anlage 1a (B/L) zum BAT.