Der Kläger, der der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) als Mitglied angehört, ist Diplomingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik. Er steht seit 1. Oktober 1974 in den Diensten des beklagten Landes und ist im Niedersächsischen V amt in der L stelle beschäftigt. Der Kläger erhält seit 1. Januar 1976 Vergütung nach VergGr. I b
Ihm obliegen nach einer insoweit unstreitigen Tätigkeitsbeschreibung folgende Aufgaben:
1. Betreuung von Vorhaben
- technischer, wirtschaftlicher und an wendungsbezogener Art,
- von technischen Programmen, Ausschreibungen, Errichtungen, Abnahmen und Betrieb von elektroakustischen und fernsehtechnischen Aufnahme-, Wiedergabe- und Speicheranlagen
bei Bauvorhaben für das Land Niedersachsen sowie für Kommunalverwaltungen, Organisationen und Institutionen der außerschulischen Bildung.
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