Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.12.2011 -
Die Klage wird in Höhe eines Betrages von 344,40 € brutto abgewiesen und zur Klarstellung im Hinblick auf Ziffer 2 des Urteilstenors wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.092,95 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 618,59 € ab dem 01.03.2011, 01.04.2011, 01.05.2011, 01.06.2011, 01.07.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.
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