Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05. November 2013-
Der Feststellungsantrag wird insoweit als unzulässig abgewiesen, als er sich auf den Zeitraum bis September 2013 bezieht.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen. Für den Kläger wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Stufenzuordnung nach einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|