LAG Köln - Urteil vom 23.05.2013
7 Sa 763/12
Normen:
§ 611 BGB; VergGr. IV a FGr. 1 b BAT; EGr. 11 TVöD;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7683/11

Eingruppierung in EG 11 TVöDMerkmal der besonderen Schwierigkeit und BedeutungEingruppierung Sachbearbeiterin in Verwaltung

LAG Köln, Urteil vom 23.05.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 763/12

DRsp Nr. 2013/24216

Eingruppierung in EG 11 TVöD Merkmal der besonderen Schwierigkeit und BedeutungEingruppierung Sachbearbeiterin in Verwaltung

Einzelfall zu der Frage, ob die Tätigkeit einer Sachbearbeiterin in einem städtischen Amt für Gebäudewirtschaft die Eingruppierungsmerkmale der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" erfüllt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31.05.2012 in Sachen 6 Ca 7683/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 611 BGB; VergGr. IV a FGr. 1 b BAT; EGr. 11 TVöD;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die richtige tarifliche Eingruppierung der Klägerin in der Zeit ab 01.09.2009.

1.) 2.)