ArbG Bamberg, vom 13.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 59/92
Eingruppierung: Heilerziehungspflegehelferin
LAG Nürnberg, Urteil vom 12.01.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 1060/92
DRsp Nr. 2002/15173
Eingruppierung: Heilerziehungspflegehelferin
»Eine langjährige Tätigkeit als Gruppenführerin in einer heilpädagogischen Tagesstätte belegt auch bei Besuchen kürzerer Fortbildungsveranstaltungen für sich allein nicht, daß eine Angestellte mit dem Abschluß einer Heilerziehungspflegehelferin über Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, die denen einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung gleichwertig sind.«
Normenkette:
BAT §§ 22 23 Anlage 1a ;
Tatbestand:
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