Die Parteien streiten um den Anspruch der Klägerin auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe III
Wegen des erstinstanzlichen Parteivorbringens und der dort gestellten Anträge wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils vom 13.09.1994 (Bl. 43 bis 45 d. A.) Bezug genommen.
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