Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist gelernte Fotografin. 1956 legte sie die Gesellen-, und 1964 die Meisterprüfung ab. 1971 begann sie ein Studium der freien Grafik an der Staatlichen Kunstakademie in Düsseldorf, welches 1975 mit der Ernennung der Klägerin zur Meisterschülerin abgeschlossen wurde.
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