Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger, der vom beklagten Land ursprünglich eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe VI b
Der der Gewerkschaft ÖTV angehörende Kläger, der vom 15.11. 1961 bis zum 14.11.1967 am Metropol-Theater tätig war, ist seit dem 15.11.1967 an der Volksbühne, einer im Ostteil Berlins gelegenen Repertoirebühne, und zwar seit seiner Eintragung in die Handwerksrolle als Meister des Schneiderhandwerks im Mai 1973 als Gewandmeister tätig.
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