LAG Hamm - Urteil vom 31.03.2009
14 Sa 1549/08
Normen:
ERA Metall NRW § 2 Nr. 2; ERA Metall NRW § 2 Nr. 3; ERA Metall NRW § 2 Nr. 4; ERA Metall NRW § 3 Nr. 1; ERA Metall NRW § 3 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Iserlohn, vom 09.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1095/08

Eingruppierung eines Werkstoffprüfers; Anforderungsmerkmal der Mitarbeiterführung bei Betreuung von Auszubildenden

LAG Hamm, Urteil vom 31.03.2009 - Aktenzeichen 14 Sa 1549/08

DRsp Nr. 2009/25038

Eingruppierung eines Werkstoffprüfers; Anforderungsmerkmal der Mitarbeiterführung bei Betreuung von Auszubildenden

1. Mit dem Anforderungsmerkmal "Mitarbeiterführung" werden die vom Beschäftigten geforderten Voraussetzungen beschrieben, im Rahmen der übertragenen und auszuführenden Arbeitsaufgabe zur Erreichung des Arbeitsergebnisses andere Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unterstützen, die Kooperation zu fördern, Arbeitsziele vorzugeben oder zu vereinbaren, Beschäftigte zur Zielerfüllung einzusetzen, sie zu fördern und damit zu motivieren; der Grad der Führung wird dabei wesentlich mitbestimmt von der Anzahl der zu führenden Beschäftigten und dem von ihnen abgeforderten Anforderungsniveau. 2. Fachliches Anleiten bedeutet die Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen an Beschäftigte zur ordnungsgemäßen Ausführung ihnen übertragener Arbeiten unmittelbar im Zusammenhang mit der Ausübung einer bestimmten eingegrenzten Arbeitsaufgabe im Gegensatz zum Anlernen; einmaliges einfaches Einweisen, Unterweisen und/oder Anleiten von Beschäftigten sind kein fachliches Anleiten im Sinne dieses Anforderungsmerkmals.