Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger trat am 01.04.1998 als Flugsicherungstechniker in die Dienste der Beklagten, die sich mit der Sicherung des zivilen und militärischen Luftverkehrs in Deutschland (Flugsicherung [FS]) befasst. Der Kläger ist in der DFS Regionalkontrollstelle E. eingesetzt. Nach §
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