Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 26.10.2017 - AZ:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch über die tarifgerechte Eingruppierung von acht sog. Supervisor.
Die antragstellende Beteiligte zu 1. ist ein europaweit tätiges Handelsunternehmen, das sich dem Vertrieb von Bekleidung und Accessoires widmet. Sie führt bundesweit 22 Filialen, von denen fünf in Nordrhein-Westfalen liegen. U.a. betreibt sie in L. eine Filiale mit 131 Beschäftigten. Der Beteiligte zu 2. ist der in dieser Filiale gewählte Betriebsrat.
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