Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.12.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der 1980 geborene Kläger ist bei der Beklagten, die als Anstalt des öffentlichen Rechts Rechtsträger der Z. C-Stadt ist, seit dem 07. März 2008 beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 04. März 2008 (Bl. 7, 8 d. A.) hat auszugsweise folgenden Inhalt:
"§ 1
1. 2. 3. 4.
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