LAG Hamm - Urteil vom 18.09.2012
12 Sa 1796/11
Normen:
TVöD -BT-V Anhang C (VKA) Entgeltgruppe S 14;
Vorinstanzen:
ArbG Münster, vom 15.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1113/11

Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst

LAG Hamm, Urteil vom 18.09.2012 - Aktenzeichen 12 Sa 1796/11

DRsp Nr. 2013/1888

Eingruppierung eines Sozialarbeiters im Sozialpsychiatrischen Dienst

Sozialarbeiter im Sozialpsychatrischen Dienst, die auf der Grundlage des PsychKG NW tätig werden, sind nicht in die EG S 14 des Anhangs C (VKA) zum TVöD -BT-V eingruppiert. Ihre Tätigkeiten sind nicht gleichwertig mit den Tätigkeiten der Sozialarbeiter, die Entscheidungen zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls treffen und Maßnahmen einleiten, welche zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15.11.2011 - 3 Ca 1113/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -BT-V Anhang C (VKA) Entgeltgruppe S 14;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.