Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Januar 2012 -
Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger und die Beklagte jeweils die Hälfte.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Die Beklagte war eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG. Sie entstand zum 01. Januar 2006 aus verschiedenen Regionalgesellschaften, u.a. auch aus der DB Services Nord GmbH. Die Regionalgesellschaften waren bis zum 31. Dezember 2005 als Dienstleister im Verkehrswesen in den Bereichen Bewachungs-, Sicherungs- und Servicedienste tätig.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|