LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.03.2009
22 Sa 3/08
Normen:
Eingruppierung Oberärzte nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.08.2006;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 09.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 324/06

Eingruppierung eines Radiologen; Tarifbegriff des Teil- und Funktionsbereiches

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - Aktenzeichen 22 Sa 3/08

DRsp Nr. 2009/25002

Eingruppierung eines Radiologen; Tarifbegriff des Teil- und Funktionsbereiches

Ein -Teilbereich- im Sinne der Protokollerklärung zu Buchst. c) von § 16 TV-Ärzte/VKA erfordert die organisatorische Untergliederung einer Gesamteinheit durch eine zugewiesene räumliche, personelle und sachliche Ausstattung, mit deren Hilfe sich ein Teilbereich von einem anderen Teilbereich derselben Abteilung unterscheiden lässt.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg- Kammern Villingen-Schwenningen vom 09.01.2008 - 9 Ca 324/06 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

Eingruppierung Oberärzte nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.08.2006;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Aufgaben und die Eingruppierung des Klägers auf der Grundlage des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA).