1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg- Kammern Villingen-Schwenningen vom 09.01.2008 - 9 Ca 324/06 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Aufgaben und die Eingruppierung des Klägers auf der Grundlage des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA).
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