LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.03.2022
21 Sa 1313/21
Normen:
BAT-O § 22 Abs. 2; TVÜ-Länder § 17 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 16.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 4301/15

Eingruppierung eines Polizeiangestellten im ObjektschutzBegriff der gründlichen Fachkenntnisse im Sinne des BATUnerlässliche tatsächliche und rechtliche Kenntnisse zur Begründung gründlicher Fachkenntnisse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen 21 Sa 1313/21

DRsp Nr. 2022/8275

Eingruppierung eines Polizeiangestellten im Objektschutz Begriff der "gründlichen Fachkenntnisse" im Sinne des BAT Unerlässliche tatsächliche und rechtliche Kenntnisse zur Begründung gründlicher Fachkenntnisse

Die Tätigkeit eines oder einer Polizeiangestellten im Objektschutz erfordert gründliche Fachkenntnisse im Sinne der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b der Anlage 1a zum BAT-/BAT-O.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. Juli 2021 - 21 Ca 4301/15 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, den Kläger nach Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats beginnend mit dem 3. April 2015 mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

II. Die Kosten der I. Instanz haben der Kläger zu 67,19 % und das beklagte Land zu 32,81 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat das beklagten Land zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT-O § 22 Abs. 2; TVÜ-Länder § 17 Abs. 1; ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.