1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 30.01.2008 (Az.: 33 a CA 9615/07) abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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