1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27. März 2008
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2. Der Kläger trägt die Kosten des erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Verfahrens sowie des durchgeführten Revisionsverfahrens.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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