1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 05.08.2008 (Az.:
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach den tarifvertraglichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.
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