1. Die Beschwerde des Betriebsrates wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die richtige Eingruppierung im Rahmen einer Zustimmungsersetzung. Hierzu heißt es in den Gründen des Beschlusses des Arbeitsgerichtes Rostock - 4 BV 20/12 - vom 10.07.2013 unter anderem wie folgt:
Die Beteiligte zu 1 betreibt in A-Stadt eines von zwei in Deutschland ansässigen, betrieblich vollständig voneinander unabhängigen Callcenter einer bekannten Handelsfirma. Das zweite Callcenter befindet sich in D.. Die Beteiligte zu 1 beschäftigt 78 Arbeitnehmer. Sie erbringt Serviceleistungen im Bereich von bundesweit tätigen Einrichtungshäusern. Der Beteiligte zu 2 ist der bei der Beteiligten zu 1 gewählte Betriebsrat.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|