Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.08.2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung.
Der Kläger ist seit dem September 1991 bei der Beklagten im Bundesverwaltungsamt (BVA) beschäftigt. Seit dem Juli 2006 erfolgt sein Einsatz als Sachbearbeiter im Referat . Er ist im Wesentlichen mit der Bewilligung von Zuwendungen, der Projektsteuerung und der Prüfung von Verwendungsnachweisen betraut. Im Referat des Klägers wird kein Grundsatzsachbearbeiter beschäftigt. Die Beklagte vergütet den Kläger nach der Entgeltgruppe (EG) 9 TVöD -Bund.
1. 2. a) b) 1. 2.
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