Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 11.07.2013 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 11.07.2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
Die Revision wird für den Kläger, soweit er mit dem Hauptantrag unterlegen ist, zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifliche Vergütungsansprüche.
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