1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22.07.2008 - Az.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der zwischenzeitlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedene Kläger tarifrechtlich nach der Entgeltgruppe Ä 3 gemäß § 12 des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (im Folgenden: TV-Ärzte/TdL) vom 30.10.2006 zu vergüten war und auch darüber, ob ihm der Beklagte im Laufe des Rechtsstreits eine entsprechende Vergütung zugesagt hat.
Der Kläger ist ausgebildeter Facharzt für G. und war seit 01.03.1976 beim Beklagten im F. (im Folgenden: Klinikum) beschäftigt (vgl. Arbeitsvertrag vom 14.06.1976, Bl. 439 f. d.A.).
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|