LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 31.01.2012
3 Sa 405/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV Metall- und Elektroindustrie RP § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 26.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 21/11

Eingruppierung eines kaufmännischen Angestellten mit EDV-Kenntnissen im Vertriebsinnendienst; Abgrenzung von technischen und kaufmännischen Angestellten bei unterstützender Vertriebstätigkeit im Bereich der Markt- und Wettbewerbsanalyse

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2012 - Aktenzeichen 3 Sa 405/11

DRsp Nr. 2012/7073

Eingruppierung eines kaufmännischen Angestellten mit EDV-Kenntnissen im Vertriebsinnendienst; Abgrenzung von technischen und kaufmännischen Angestellten bei unterstützender Vertriebstätigkeit im Bereich der Markt- und Wettbewerbsanalyse

1. Technischer Angestellter ist derjenige, dessen nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit eine technische Ausbildung oder technische Fachkenntnisse erfordert und nach der Zweckbestimmung und betrieblichen Übung technischen Charakter hat und sich damit als die einem Techniker oder Ingenieur entsprechende Tätigkeit im Sinne der tariflichen Tätigkeitsmerkmale für technische Angestellte darstellt.