LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.11.2009
17 Sa 1564/08 E
Normen:
TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 178/08

Eingruppierung eines Internisten der gastroenterologischer Sonographieeinheit eines Krankenhauses; Tarifbegriffe des selbständigen Teilbereiches und der Übertragung medizinischer Verantwortung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen 17 Sa 1564/08 E

DRsp Nr. 2010/1916

Eingruppierung eines Internisten der gastroenterologischer Sonographieeinheit eines Krankenhauses; Tarifbegriffe des "selbständigen Teilbereiches" und der "Übertragung medizinischer Verantwortung"

1. Ein selbständiger Teilbereich i. S. d. Protokollnotiz zu § 16 c TV-Ärzte/VKA erfordert neben einer organisatorischen Abgrenzbarkeit innerhalb der Klinik auch eine eigene personelle Ausstattung. 2. Die Übertragung der med. Verantwortung erfordert, dass dem Oberarzt nicht nur Ärzte in der Weiterbildung unterstellt sind, sondern er auch die Verantwortung für fachärztliches Handeln trägt. Konsiltätigkeiten sind hierfür nicht ausreichend, da es insoweit an der Gesdamtverantwortung für den betreffenden Bereich fehlt.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.08.2008 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Ärzte/VKA § 16 Buchst. c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers nach dem TV-Ärzte/VKA und daraus resultierende Vergütungsdifferenzansprüche.