Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 21.08.2008 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers nach dem TV-Ärzte/VKA und daraus resultierende Vergütungsdifferenzansprüche.
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