Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.09.2016 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers nach Anwendung der allgemeinen Eingruppierungsgrundsätze des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Vergütungstarifvertrages der F Europe Inc. vom 01.07.2009 (im Folgenden: "VTV 2009", Bl. 39 - 47 d.A.).
1. 2. 3. 4. 1. 2. a. b. c. d.
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