1. Die Beschwerde des Betriebsrats (Beteiligter zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 18.05.2021 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung eines Haustechnikers in einem Museum.
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