I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München, AZ: 25 Ca 5138/12, vom 16.10.2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers bis 28.02.2013 und Differenzvergütungszahlung.
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