Die Parteien streiten im Rahmen eines Eingruppierungsprozesses, ob der Kläger als "Gewandmeister mit einem größeren Aufgabenbereich" im Sinne der VergGr. V b Fallgruppe 4 Teil II Abschnitt H der Anlage 1 a zum
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|