Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24.11.2021, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darüber, ob der Kläger in die Entgeltgruppe S 8a der Anlage 33 zu den
Der 1974 geborene Kläger ist gelernter Tischler. Gemäß Bescheid vom 27.11.2018 (Bl. 15 d. A.) ist er einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
1. 2.
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