LAG Köln - Urteil vom 13.05.2013
2 Sa 61/13
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 21.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3452/12

Eingruppierung eines Flugkapitäns

LAG Köln, Urteil vom 13.05.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 61/13

DRsp Nr. 2013/19924

Eingruppierung eines Flugkapitäns

Überholungstatbestände für Kapitäne sind nur im Fall langsamerer Stufensteigerungen geregelt. Eine höhere Ersteingruppierung soll nicht ausgeglichen werden. Die darin liegende Ungleichbehandlung ist durch arbeitsmarktbezogene Erwägungen gerechtfertigt (Anreiz zum Wechsel).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2012 - Aktenzeichen3 Ca 3452/12 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Gleichstellung in der Vergütung mit dienstjüngeren Kollegen in Anspruch. Hinsichtlich der Einzelheiten des unstreitigen Sachverhaltes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den erstinstanzlichen Tatbestand Bezug genommen. Insbesondere wird hinsichtlich der tarifvertraglich zwischen den Parteien geltenden Regelungen auf die zu den Akten gereichten Tarifverträge Bezug genommen.

Nach klageabweisendem erstinstanzlichen Urteil beantragt der Kläger,

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das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2012- 3 Ca 3452/12 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 17.630,52 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,

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