ArbG Verden, vom 06.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6/12
Eingruppierung eines Feldinstandhalters aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung
LAG Niedersachsen, Urteil vom 04.07.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 1386/12
DRsp Nr. 2013/20786
Eingruppierung eines "Feldinstandhalters" aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung
1. Hat ein von den Betriebsparteien in einer Gesamtbetriebsvereinbarung ("Gehaltsstruktur und Entlohnungsgrundsätze") im Zusammenhang mit einem Tätigkeitsbeispiel verwendeter Begriff ("Betreiben" von BSS-Komponenten) im technischen Bereich keinen eindeutigen Inhalt und wird er insbesondere auch nicht in DIN-Normen verwandt, ist auf die Erfüllung des allgemeinen Tätigkeitsmerkmals abzustellen ("bearbeitet selbständig mehr als ein spezielles Segment eines Systems / Netzes / Kundenkreises / Verwaltungsbereiches, d. h.: administriert, analysiert, plant, berät").
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