Die Parteien streiten über die richtige Eingruppierung des Klägers.
Dieser steht seit dem 1. Januar 1966 in einem Arbeitsverhältnis mit dem beklagten Land. Er ist in der Universitätsklinik der P -Universität M beschäftigt. Dort betreut er seit spätestens 1987 arbeitszeitlich überwiegend die zentralen Anlagen in der Abteilung Strahlentherapie der sog. Strahlenklinik. Diese Abteilung wird zentral geführt und von den einzelnen Kliniken der P -Universität M in Anspruch genommen.
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