1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 26.02.2009, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers und hieraus resultierende Zahlungsansprüche.
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