Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19.08.2010 - Az.:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger ist Diplom-Sozialarbeiter und seit dem 08.11.2004 im Sachgebiet Bezirkssozialarbeit im Allgemeinen Sozialdienst im Jugendamt der Beklagten als Angestellter tätig.
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